Regeste
Art. 18 lit. c UWG: irreführende Preisbekanntgabe.
Eine Werbung, die Waren "zu Fabrikpreisen, teilweise bis zu 50% günstiger als im Detailhandel" anpreist, ist zu unbestimmt. Sie schafft die Gefahr der Irreführung des Publikums.
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Artikel: Art. 18 lit. c UWG