Regeste
Art. 271 Ziff. 4 SchKG; Arrestierung von Lohnforderungen.
Lohnforderungen eines in der Schweiz arbeitenden Grenzgängers mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können am schweizerischen Sitz des Arbeitgebers arrestiert werden.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 271 Ziff. 4 SchKG