Regeste
Art. 50 Abs. 2 FPolG; Art. 1 Abs. 2 FPolV; Art. 25bis Abs. 1 lit. a und Abs. 4 FPolV.
1. Mitteilung von Rodungsbewilligungsentscheiden an beschwerdeberechtigte Organisationen (E. 2).
2. Waldqualität einer unbestockten Fläche innerhalb des Waldes; deren Überbauung bedarf einer Rodungsbewilligung, auch wenn keine Bäume gefällt werden müssen (E. 4).
3. Bemessung der Rodungsfläche; Zuständigkeit zum Entscheid über das Rodungsgesuch (E. 5).