Regeste
Motorfahrzeughaftpflicht, Regressrecht der SUVA.
1. Art. 91 KUVG, Art. 42 ff. OR. Vorbestehendes Leiden, das die Invalidität des Verunfallten vergrössert und daher bei der Ermittlung des Schadens zu beachten ist. Tat- und Rechtsfragen; natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang (E. 1).
2. Art. 100 KUVG, Art. 88 SVG. Umfang des Regressrechts der SUVA gegen den haftpflichtigen Dritten. Sinn und Zweck des Quotenvorrechts zugunsten des Geschädigten (E. 2).
3. Eine konstitutionelle Prädisposition des Verunfallten kann sowohl die Schadensberechnung wie die Schadenersatzbemessung beeinflussen. Unterschiedliche Auswirkungen auf das Quotenvorrecht des Geschädigten und auf die Regressforderung der SUVA (E. 3).