Regeste
Art. 169 ZGB, Art. 266m, 266n und 266o OR , Art. 2 Abs. 2 ZGB; Mietvertrag, Zustellung der Kündigung, Familienwohnung, Rechtsmissbrauch.
Bestand einer Familienwohnung im Sinne von Art. 266m und 266n OR . Beweislastverteilung (E. 2.2).
Ratio legis der doppelten Zustellung nach Art. 266n OR (E. 2.3.1).
Die Mieterin, die sich auf Art. 266n OR beruft und geltend macht, die Kündigung sei nichtig, da diese ihrem Ehemann nicht zugestellt worden sei, verhält sich rechtsmissbräuchlich, wenn der Ehemann die Familienwohnung verlassen hat und sich für die Kündigung überhaupt nicht interessiert (E. 2.3.2).