Regeste
Art. 32 Abs. 2 AVIG, Art. 50 AVIV: Härtefall wegen des Karenztags.
Die Voraussetzungen des Art. 50 Abs. 1 lit. a AVIV für die Anerkennung eines Härtefalles, welcher die Befreiung von der Pflicht zur Übernahme des Karenztages rechtfertigt, verstossen nicht gegen das Gesetz.