Regeste a
Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Art. 49 Abs. 1 BV; Beschwerde in Zivilsachen; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts.
Trotz Unterschreitens der gesetzlichen Streitwertgrenze verbleibt kein Raum für die Annahme einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wenn die Beschwerde mit Bezug auf die aufgeworfene Rechtsfrage mit der Verletzung des Grundsatzes des Vorrangs des Bundesrechts begründet wird (E. 1.2).
Regeste b
Art. 670 und Art. 686 Abs. 2 ZGB ; Miteigentumsvermutung bei Vorrichtungen auf der Grundstücksgrenze; Rechtsetzungsvorbehalt zugunsten der Kantone.
Der Rechtsetzungsvorbehalt zugunsten der Kantone nach Art. 686 Abs. 2 ZGB für das Aufstellen weiterer Bauvorschriften gilt auch im Verhältnis zur Miteigentumsvermutung gemäss Art. 670 ZGB (E. 3.5).