Regeste
Betreibungsferien (Art. 56 Ziff. 3 SchKG).
Eine während der Betreibungsferien vorgenommene Betreibungshandlung ist weder nichtig noch anfechtbar. Vielmehr entfaltet sie ihre Rechtswirkungen erst nach Ablauf der Betreibungsferien.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 56 Ziff. 3 SchKG