Regeste
1. Art. 104 lit. a OG. Berücksichtigung von Gesetzesänderungen.
Anwendung nach Erlass der angefochtenen Verfügung in Kraft getretenen Rechtes, wenn es für den Betroffenen günstiger ist als das alte und nicht in wohlerworbene Rechte Dritter eingegriffen wird (Erw. 2).
2. Widerruf der bedingten Entlassung aus der Arbeitserziehung.
a) Art. 336 lit. e, 100 ter StGB . Anwendbarkeit des neuen Rechts (Erw. 1).
b) Art. 100 ter Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Begriff des leichten Falles (Erw. 3).