Regeste
1. Art. 1 lit. a LMG, Art. 2 Abs. 1 Ziff. 3 LMV. Tabak und Tabakerzeugnisse sind Lebensmittel.
2. Art. 19 Abs. 1 LMV. "Eine günstigere gesundheitliche Wirkung" wird einem Lebensmittel nicht nur nachgerühmt, wenn behauptet wird, es vermöge die Gesundheit des Menschen zu verbessern, sondern auch, wenn es als weniger gesundheitsschädlich angcpriesen wird, als andere Erzeugnisse gleicher Gattung von Natur aus sind.