Regeste
Art. 137 ZGB; Unterhaltsbeiträge; massgebendes Einkommen.
Umstände, die es als nicht willkürlich erscheinen lassen, für den Unterhalt während der kurzen Dauer des Scheidungsverfahrens eine Integritätsschadenrente teilweise als Einkommen anzurechnen (E. 3).