Regeste
Art. 12bis Abs. 1 KUVG.
Die Krankenkassen sind von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, einem arbeitsunfähigen Mitglied für die Dauer eines Auslandaufenthalts die versicherten Krankengelder auszurichten.
document entier
regeste:
allemand
français
italien
Article: Art. 12bis Abs. 1 KUVG