Regeste a
Art. 2 lit. a MSchG; Gemeingut, beschreibende Angaben.
Das Zeichen "KEYTRADER" ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus dem Finanzbereich beschreibend. Unterschiede in der Beurteilung des beschreibenden Charakters im Firmen- und im Markenrecht (E. 3.3 und 3.5).
Regeste b
Art. 26 BV; Art. 2 und 52 MSchG ; Eigentumsgarantie, Nichtigerklärung der Markeneintragung.
Die Nichtigerklärung einer eingetragenen Marke nach Art. 52 MSchG infolge eines absoluten Ausschlussgrunds (Art. 2 MSchG) verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie (E. 5).
Regeste c
Das Vorliegen einer lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nicht bloss abstrakt, sondern anhand der konkreten Umstände zu beurteilen (E. 7).