Regeste
Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem EHG gegen die SBB (Art. 19 EHG, Art. 4 Eisenbahngesetz, Art. 5 BBG).
1. Die Rüge, ein letztinstanzlicher kantonaler Vorentscheid über diese Zuständigkeit verletze Bundesrecht, ist bei einem berufungsfähigen Streitwert mit der Berufung ( Art. 46 und 49 OG ) und nicht mit der Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 68 Abs. 1 lit. b OG) geltend zu machen (Erw. 1).
2. Art. 5 BBG schliesst den kantonalen Gerichtsstand des Unfallortes nicht aus (Erw. 2-5).