Regeste
Urheberrecht, Art. 1 URG.
1. Voraussetzungen des Urheberrechtsschutzes für die rohen Köpfe von gewerblich hergestellten Kasperlifiguren (E. 2a).
2. Verneinung des Schutzes für die Köpfe und die Negativformen, mit deren Hilfe sie hergestellt werden (E. 2b).