Regeste
Art. 22 ter BV; Eigentumsgarantie; Interessenabwägung, Verhältnismässigkeit.
Das baselstädtische Gesetz über den Abbruch von Wohnhäusern in der Fassung vom 11. November 1971/23. April 1972, das ein unbefristetes Abbruchverbot enthält, verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie.