Eurospider Suche: aza://16-01-2018-5D_11-2018
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
64 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://16-01-2018-5D_11-2018
  1. 107 Ia 52
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 28. Januar 1981 i.S. Z. gegen Betreibungsamt Olten-Gösgen und Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Persönliche Freiheit. Die Veröffentlichung der Namen fruchtlos gepfändeter Schuldner im kantonalen Amtsblatt verstösst gegen die persönliche Freiheit.
  2. 93 III 1
    Relevanz
    1. Richtlinien für die eidgenössische Betreibungsstatistik(von der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz im Einverständnis mit dem Eidgenössischen Statistischen Amt aufgestellt und von der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer genehmi...
    Regeste [D, F, I] Anweisungen und Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer.
  3. 80 III 111
    Relevanz
    24. Entscheid vom 20. Oktober 1954 i.S. Stebler.
    Regeste [D, F, I] Amtliche Verwahrung gepfändeter Fahrnis (Art. 98 SchKG). Unzulässigkeit wegen Eigentumsansprache der Ehefrau des Schuldners oder wegen Hängigkeit einer Beschwerde gegen die Pfändung? Ersatz gepfändeter Gegenstände durch andere. Kognition des Bundesgeric...
  4. 81 IV 325
    Relevanz
    72. Urteil des Kassationshofes vom 22. Dezember 1955 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Küttel.
    Regeste [D, F, I] Verhältnis der Art. 286 und 292 StGB zu den Bestimmungen über den Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren (Art. 323 und 324 StGB).
  5. 83 III 20
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 20. März 1957 i.S. Weder.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit und Drittansprache. Wird ein gepfändeter oder zur Konkursmasse gezogener Gegenstand vom Schuldner als Kompetenzstück und von einem Dritten als Eigentum beansprucht, so ist die Frage der Unpfändbarkeit vor Durchführung des Widerspruchs- bz...
  6. 86 III 64
    Relevanz
    18. Entscheid vom 13. April 1960 i.S. Hufschmid.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). Das Recht zur Anmeldung eines Drittanspruchs an gepfändeter Sache ist weder gesetzlich befristet, noch wird es befristet durch die Anzeige des Pfändungsvollzuges mit dem fakultativen Formular Nr. 2. Aus dem Ab...
  7. 82 III 31
    Relevanz
    11. Entscheid vom 28. April 1956 i.S. Spannagel.
    Regeste [D, F, I] Die Klagefristen im Widerspruchsverfahren (Art. 107 Abs. 1, 109 SchKG) sind gesetzliche Fristen, die das Betreibungsamt nicht verlängern kann. Eine trotzdem bewilligte Verlängerung ist unwirksam.
  8. 120 III 86
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 22. Juli 1994 i.S. U.G. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Nachpfändung (Art. 145 SchKG). Nachpfändung von Amtes wegen und Nachpfändung auf Antrag eines Gläubigers (E. 3b/3c). Wird die Verwertung zuvor gepfändeter Gegenstände unmöglich, so ist unabhängig der Gründe, die dazu geführt haben, von Amtes wegen eine ...
  9. 81 III 105
    Relevanz
    29. Arrêt du 31 août 1955 dans la cause Commune de Morges et consorts.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren nach Art. 109 SchKG. Wird ein gepfändeter Gegenstand zugleich von zwei verschiedenen Personen je für sich zu Eigentum beansprucht, so hat der diese Ansprachen bestreitende Gläubiger gegen den einen wie den andern Ansprecher zu klag...
  10. 82 IV 187
    Relevanz
    40. Urteil des Kassationshofes vom 14. September 1956 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen Schoop.
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB. Verfügung über gepfändetes Trinkgeld.

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.