Eurospider Suche: aza://15-12-2016-6B_532-2016
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403 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://15-12-2016-6B_532-2016
  1. 143 IV 313
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    40. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. und Mitb. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Beschwerde in Strafsachen) 6B_942/2016 vom 7. September 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 55 SVG, Art. 198 Abs. 1 lit. a StPO; Zuständigkeit für die Anordnung einer Blutentnahme. Bei der Blutentnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit handelt es sich um eine Zwangsmassnahme, welche selbst dann von der Staatsanwaltschaft angeordnet wer...
  2. 106 IV 64
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    22. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 13. März 1980 i.S. W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 138 ff. VZV. Feststellung der Angetrunkenheit. Kann die Blutprobe nicht vorgenommen werden, besteht keine Pflicht, den Verdächtigten im Sinne von Art. 140 VZV ärztlich zu untersuchen.
  3. 101 IV 332
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    78. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Juni 1975 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Wer als Strassenbenützer eine Blutprobe vereitelt, mit der er ernsthaft rechnet, macht sich strafbar, ob er nun aus Furcht vor einer Bestrafung wegen angetrunkenen Fahrens, aus übertriebener Scheu vor der Blutentnahme oder aus einem ...
  4. 101 IV 230
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    51. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Juni 1975 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 55 SVG; Art. 1 Abs. 1 und 6, 3 BRB über die Feststellung der Angetrunkenheit von Strassenbenützern vom 14. Februar 1968. Die im BRB enthaltenen Vorschriften sollen in Verbindung mit der genannten Gesetzesbestimmung eine Garantie für die fehlerlose ...
  5. 103 IV 49
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    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. April 1977 i.S. G. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung der Blutprobe. Das Widersetzen oder Entziehen ist vollendet, sobald die unverzügliche Entnahme der Blutprobe verhindert wird.
  6. 111 IV 170
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    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. September 1985 i.S. B. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 2, 91 Abs. 1 SVG; Art. 138 Abs. 3 VZV. Art. 138 Abs. 3 VZV verbietet den kantonalen Behörden nicht, bei einem Atemlufttestergebnis von weniger als 0,6 Gewichtspromillen eine Blutprobe anzuordnen. Die Anordnung einer Blutprobe ist insbesonde...
  7. 124 I 80
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    10. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 20. März 1998 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Persönliche Freiheit: Zulässigkeit einer Blutentnahme. Es verstösst nicht gegen die persönliche Freiheit des Betroffenen, ihm allein aufgrund seiner Ähnlichkeit mit einem Robotbild Blut zu entnehmen und eine DNA-Analyse für die Aufklärung schwerer Sexua...
  8. 117 IV 297
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    54. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. September 1991 i.S. H. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 41 und Art. 63 StGB; Art. 91 SVG. Die Gleichstellung einer Verurteilung wegen Vereitelung einer Blutprobe mit einer solchen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand hinsichtlich der Strafzumessung und in bezug auf die Frage der Gewährung des bedingte...
  9. 116 IV 75
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    14. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. März 1990 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Fahren in angetrunkenem Zustand; Atemlufttest als Beweismittel (Art. 55 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 1 SVG, Art. 138 VZV; Art. 249 BStP). Das Ergebnis eines Atemlufttests (im konkreten Fall 1,8%o) kann ohne Verletzung von Bundesrecht jedenfalls dann bei der ...
  10. 95 IV 144
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    36. Urteil des Kassationshofes vom 31. Oktober 1969 i.S. Hammel gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung der Blutprobe. Entscheidend ist, ob der Täter mit einer Blutprobe oder anderen Massnahmen rechnete oder rechnen musste.

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Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"