Regeste
Abgrenzung zwischen Teilentscheid und Zwischenverfügung (E. 1b).
Begriff des rechtlich nicht wiedergutzumachenden Nachteils gemäss Art. 45 VwVG (E. 1c).
Art. 32 USG; Art. 12 VVS; Rücknahmepflicht für exportierte Sonderabfälle.
Art. 32 Abs. 1 USG ermächtigt den Bundesrat im Bereich des Verkehrs mit gefährlichen Abfällen zum Erlass von gesetzesvertretenden Verordnungen (E. 4b).
Art. 12 VVS findet in Art. 32 Abs. 1 USG eine gesetzliche Grundlage (E. 4c).
Anforderungen an das Begehren des Empfängerstaates gemäss Art. 12 lit. a VVS (E. 6).