Regeste
Art. 16 ff. SVG; Entzug des Führerausweises anstelle eines Lernfahrausweisentzugs.
Der Führerausweis kann nicht aufgrund von SVG-Verletzungen entzogen werden, die vor der Erteilung des Ausweises begangen wurden und zum Entzug des Lernfahrausweises hätten führen können.