Regeste
Art. 5 Abs. 2 AHVG.
Konkursdividenden auf Forderungen des Arbeitnehmers, welche diesem wegen vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses zufolge Konkurses zustehen, unterliegen der paritätischen AHV/IV/EO-Beitragspflicht (Änderung der Rechtsprechung).