Regeste
Art. 24 Abs. 2 lit. b AlVG, Art. 9 Abs. 2 AlVB und Art. 12 Abs. 1 AlVV. Massgebend für die Frage der Arbeitnehmereigenschaft in der Arbeitslosenversicherung (hier: von Akkordanten) ist das AHV-Beitragsstatut, sofern sich dieses nicht als offensichtlich unrichtig erweist (Präzisierung der Rechtsprechung; Erw. 2).
Art. 24 Abs. 2 lit. c AlVG und Art. 23 AlVV. Zur Überprüfbarkeit des Verdienstausfalls (hier: bei Akkordanten; Erw. 3).