Regeste
Art. 17, 29 Abs. 1 und 93 Abs. 2 BV; Art. 4 RTVG; Fernseh- und Radiosendungen über Todesfälle in Tessiner Altersheimen während der ersten Welle der Pandemie; investigativer Journalismus.
Umfang und Inhalt der durch die Art. 17 und 93 Abs. 2 BV geschützten Medienfreiheit (E. 3.1). Mindestanforderungen gemäss Art. 4 Abs. 1 und 2 RTVG an eine redaktionelle Sendung mit Informationsgehalt (E. 3.2 und 3.3). Tragweite und Grenzen des investigativen Journalismus (E. 3.4). Prüfungsbefugnis der UBI (E. 4.3 und 4.4).
Die umstrittenen Fernseh- und Radiosendungen verstiessen im vorliegenden Fall nicht gegen Art. 4 RTVG (E. 5).