Regeste
- Bei einer Saisonbeschäftigung mit stark schwankendem Lohn ist für die Bemessung des Taggeldes Art. 22 Abs. 3 UVV ebenfalls anwendbar (Änderung der Rechtsprechung von BGE 121 V 321).
- Massgebender Lohn für das Taggeld bei einem Skilehrer, der kurz nach Saisonbeginn verunfallt.
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ATF: 121 V 321
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