Regeste
BG vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (VStG).
1. Begriff der Bank und der inländischen juristischen Person im Sinne von Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 VStG (E. 4).
2. Übergang der dem Steuerpflichtigen zustehenden Rückgriffsansprüche auf den Bund (Art. 46 Abs. 1 VStG); Sachlage im konkreten Fall und zusätzliche Anwendbarkeit des Art. 12 VStrR (E. 5 und 6).
3. Sicherstellung gemäss Art. 47 VStG: Begriff der "Steuer" im Sinne dieser Bestimmung und Voraussetzungen, die eine solche Sicherstellung erlauben (E. 7).