Regeste
Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Gebrauch von Betäubungsmitteln.
Nicht eine Dienstvorschrift, sondern das Gesetz ( Art. 218, 219 MStG ) bestimmt die Kompetenzausscheidung.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel:
Art. 223 MStG,