Eurospider Suche: aza://13-06-2013-6B_342-2013
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66 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://13-06-2013-6B_342-2013
  1. 118 II 42
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. Januar 1992 i.S. Eheleute R. gegen Eheleute M. und Obergericht des Kantons Luzern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 266n OR. Separate Zustellung der Kündigung an den Ehegatten des Mieters. Wie für die Kündigung selbst gilt auch für das dem Ehegatten separat zuzustellende Kündigungsschreiben, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen dem Adressaten zugehen, soba...
  2. 100 III 3
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    2. Auszug aus dem Entscheid vom 26. März 1974 i.S. ILB.
    Regeste [D, F, I] Zustellung von eingeschriebenen Sendungen an Postfachinhaber. Eine an einen Postfachinhaber adressierte eingeschriebene Sendung ist erst in jenem Zeitpunkt als zugestellt zu betrachten, in welchem sie am Postschalter abgeholt wird. Geschieht dies nicht ...
  3. 98 Ia 135
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    19. Urteil vom 23. Februar 1972 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft und Kantonsgerichtsausschuss des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; kantonales Strafprozessrecht, Fristenlauf. Massgebend für den Beginn der Berufungsfrist nach Art. 142 StPO ist die tatsächliche Inempfangnahme des durch eingeschriebene Sendung zugestellten Urteils.
  4. 142 IV 286
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    38. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (Beschwerde in Strafsachen) 6B_110/2016 vom 27. Juli 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 85 Abs. 2 und Abs. 4 lit. a StPO; Zustellfiktion, Erkennbarkeit des Absenders. Damit die Zustellfiktion nach Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO greift, muss der Empfänger diejenige Behörde als Absender erkennen können, mit deren Sendung er aufgrund eines b...
  5. 97 I 329
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    47. Urteil vom 12. Mai 1971 i.S. Grosheintz gegen Regierungsrat des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 89 OG, Massgeblichkeit der tatsächlichen Zustellung des kantonalen Entscheides bei Benützung der Post. Solothurnischer Gebührentarif für die Nachführung der Vermessungswerke vom 25. November 1938. Charakter der Gebühr als Entgelt für eine staatlich...
  6. 109 Ia 183
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    35. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 2. November 1983 i.S. Erbengemeinschaft Steiner gegen Frei und Kantonsgerichtspräsidium von Graubünden (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Kantonales Zivilprozessrecht, Postaufgabe zur Einhaltung einer Rekursfrist. Es ist willkürlich, den Einwurf in einen Briefkasten der Übergabe an eine Poststelle nicht gleichzusetzen.
  7. 80 IV 203
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    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. September 1954 i.S. Baumeler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP. Von wann an laufen die Fristen zur Erklärung bzw. Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, wenn die der Eröffnung bzw. Zustellung des kantonalen Entscheides dienende Sendung auf eine in den Briefkasten des Empfängers gelegte Ei...
  8. 82 III 101
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    28. Entscheid vom 5. November 1956 i.S. Erne & Heine.
    Regeste [D, F, I] Fristwahrung durch Postaufgabe. Art. 31 und 32 SchKG. Der Aufgabestempel der Post gilt als Datumsausweis für und gegen den Absender. Macht dieser geltend, er habe den Brief am Vortag in einen Postbriefkasten geworfen, so hat er es zu beweisen.
  9. 101 IV 33
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    10. Urteil des Kassationshofes vom 3. Februar 1975 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen Weiss.
    Regeste [D, F, I] Art. 94 Ziff. 1 Abs. 1, 94 Ziff. 2 SVG, Art. 137, 140 StGB. Abgrenzung von Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Verwendung eines anvertrauten Motorfahrzeugs zu Fahrten bzw. von Diebstahl und Veruntreuung, insbesondere bei Mitgewahrsam von Tä...
  10. 117 III 7
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    4. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 26. April 1991 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 64 und Art. 72 SchKG). Ein Zahlungsbefehl darf auch dann nicht in den Briefkasten des Schuldners gelegt werden, wenn dieser zuvor zu verstehen gegeben hat, dass er den Zahlungsbefehl nicht entgegennehmen werde. Nötig...

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