Regeste
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2, 217 Ziff. 1 Abs. 2 StGB.
Das rechtskräftige Vaterschaftsurteil ist für den Strafrichter verbindlich.
Das ist auch bei der Frage zu beachten, ob ein Angeklagter, der wegen böswilliger Vernachlässigung der Unterstützungspflicht verurteilt wird, den bedingten Strafaufschub verdiene.