Regeste a
Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG.
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage ist zu bejahen, wenn sie vom Bundesgericht unterschiedlich beantwortet wurde und unklar ist, welche Rechtsprechung massgebend ist (E. 1.3-1.5).
Regeste b
Arbeitsvertrag; Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Schwangerschaft nach der Kündigung; Berechnung der Kündigungsfrist nach Art. 336c Abs. 2 OR.
Bestätigung der Rechtsprechung, wonach die Kündigungsfrist gemäss Art. 336c Abs. 2 OR durch Rückrechnung vom Endtermin aus zu bestimmen ist (E. 2 und 3).