Regeste
Art. 34 Abs. 2 IVG.
Für die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs von Kindern sind die ungekürzten, von H.
Winzeler in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Kantons Zürich ermittelten Ansätze massgebend (Änderung der mit BGE 103 V 55 eingeleiteten Rechtsprechung).