Eurospider Suche: aza://11-09-2018-5A_569-2018
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427 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://11-09-2018-5A_569-2018
  1. 97 I 680
    Relevanz
    98. Auszug aus dem Urteil vom 13. Oktober 1971 i.S. Caspar und Hoffmann gegen Jäggi und Gerichtspräsident von Solothurn-Lebern.
    Regeste [D, F, I] Art. 86 Abs. 2 und Art. 87 OG. Die Bewilligung des Arrests (Arrestbefehl, Art. 272 SchKG) ist ein Endentscheid im Sinne des Art. 87 OG (Erw. 2). Ein kantonales Rechtsmittel, vor dessen Durchführung die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Ar...
  2. 93 III 72
    Relevanz
    13. Entscheid vom 7. November 1967 i.S. Chapaprieta.
    Regeste [D, F, I] Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte. Befugnis des Schuldners, den Hinfall durch die Betreibungsbehörden feststellen zu lassen. Verwirkung dieser Befugnis? - Der ...
  3. 86 III 130
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    31. Entscheid vom 8. Dezember 1960 i.S. Haskel.
    Regeste [D, F, I] Betreibung auf Grund eines Arrestes. Art. 278 SchKG. Die Identität des Betriebenen mit dem Arrestschuldner ist gegeben, auch wenn von mehreren durch gemeinsamen Arrestbefehl belangten Schuldnern nur einer betrieben wird. Auch in einem solchen Fall ist d...
  4. 135 III 474
    Relevanz
    70. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. ApS in Liquidation gegen Y. Corp. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_39/2009 vom 17. April 2009
    Regeste [D, F, I] Arresteinsprache (Art. 278 SchKG); Glaubhaftmachung der Arrestforderung (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG), Gegenstand der Schuldbetreibung (Art. 38 Abs. 1 SchKG). Prüfung der Arrestforderung einer dänischen Gläubigerin, die sich auf ihr Eigentum an Wertsc...
  5. 138 III 232
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    36. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. SA gegen Republik Usbekistan (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_581/2011 vom 5. März 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 278 SchKG, Arresteinsprache; Glaubhaftmachung der Arrestforderung. Grundsätze zur Arrestbewilligung und -einsprache sowie zur Anfechtung des Einspracheentscheides (E. 4.1). Prüfung, ob die Arrestforderung gegenüber der Republik Usbekistan oder eine...
  6. 81 III 153
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    43. Entscheid vom 7. September 1955 i.S. Speck.
    Regeste [D, F, I] Arrestprosequierung (Art. 278 SchKG). 1. Vor Bewilligung des Arrestes eingeleitete Klage? 2. Die Frist von Art. 278 Abs. 2 Satz 1 SchKG wird durch die Einleitung der Forderungsklage gewahrt, auch wenn der Gläubiger die Möglichkeit gehabt hätte, provisor...
  7. 96 III 107
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    19. Entscheid vom 22. Dezember 1970 i.S. Schweizerische Bankgesellschaft.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. 1. Beschwerdelegitimation Dritter (Erw. 1). 2. Zulässigkeit, Arrest auf Sachen und Guthaben zu legen, die dem Schuldner gehören, dem Namen nach aber Dritten zustehen (Erw. 2 und 3). 3. Anforderungen an die Spezifikation der Gegenstände im...
  8. 112 III 47
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    13. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. Juli 1986 i.S. L. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestgrund gemäss Art. 271 SchKG; Arrestvollzug. Der sogenannte Taschenarrest ist nur unter den Voraussetzungen von Ziff. 3 des Art. 271 Abs. 1 SchKG zulässig. Er kann nicht gestützt auf Ziff. 4 des Art. 271 Abs. 1 SchKG verlangt und vollzogen werden; ...
  9. 93 I 278
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    34. Urteil vom 31. Mai 1967 i.S. Nationalunternehmen Ceskoslovenské Textilni Zavody gegen Baj-Macario und Kreisamt Oberengadin.
    Regeste [D, F, I] Arrestkaution (Art. 273 Abs. 1 SchKG). Art. 17 der Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht (IÜ). Art. 4 BV. Art. 17 IUe bezieht sich nur auf eigentliche Prozesskautionen und ist daher nicht anwendbar auf die Sicherheitsleistung, zu welcher der ...
  10. 110 III 97
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    26. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. November 1984 i.S. Raiffeisenbank Altach gegen Roterrag Etablissement (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 278 SchKG. Die Arrestprosequierungsklage muss die Forderung betreffen, für welche der Arrest bewilligt worden ist. Das Bundesrecht ermächtigt den Gläubiger nicht, mit dieser Klage auch andere Forderungen geltend zu machen.

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