Regeste a
Art. 93 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 sowie Art. 84 BGG ; Auslieferungshaft, anfechtbarer Entscheid, besonders bedeutender Fall.
Ein Entscheid über die Auslieferungshaft stellt einen anfechtbaren Zwischenentscheid dar (E. 1.1). Auch insoweit muss die Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles gegeben sein. Diese wird bejaht, da sich eine rechtliche Grundsatzfrage stellt (E. 1.2).
Regeste b
Art. 10 Abs. 2 und Art. 36 Abs. 3 BV , Art. 47 Abs. 1 lit. a und Abs. 2, Art. 49 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 4 IRSG ; Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr, Verhältnismässigkeit, "Electronic Monitoring".
Die Fluchtgefahr wird im Lichte der strengen Rechtsprechung trotz Bindungen des Verfolgten zur Schweiz bejaht (E. 2). Dessen elektronische Überwachung ("Electronic Monitoring") kommt als Ersatzmassnahme anstelle der Auslieferungshaft in Betracht (E. 3.5).