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Regeste a

Art. 135 StGB; Gewaltdarstellungen.
Tatbestandsmerkmale der strafbaren Handlung (E. 4.1).

Regeste b

Art. 2 des Bundesgesetzes vom 12. Dezember 2014 über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen, Art. 74 Abs. 4 NDG; Organisation von Propagandaaktionen; Generalklausel.
Begriff der Propaganda (E. 5.2.2). Förderung auf andere Weise der Aktivitäten von verbotenen Gruppierungen oder Organisationen durch Teilen eines Propagandafilms mit Bezug zum Islamischen Staat über soziale Netzwerke (E. 5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 135 StGB, Art. 74 Abs. 4 NDG