Regeste
1. Art. 1, 2, 184 OR , Kauf gegen Vorauszahlung. Die Kaufsache braucht nicht schon zur Zeit des Vertragsabschlusses bestimmbar zu sein; es genügt, wenn sie zur Zeit der Lieferung bestimmtwerden kann. Wahlrecht des Käufers (Art. 72 OR). Bestimmbarkeit des Kaufpreises (Erw. 2).
2. Art. 2 OR. Die Zahlungsbedingungen hinsichtlich eines Kaufpreisrestes sind Nebenpunkte. Die Einigung über sie kann auf später verschoben werden (Erw. 3).
3. Art. 20 OR, Art. 27 Abs. 2 ZGB.
a) Bedeutung der nachträglichen Abänderung des Vertrages für die Frage seiner Sittenwidrigkeit (Erw. 1).
b) Wann ist ein Kaufvertrag über eine Wohnungsausstattung gegen teilweise Vorauszahlung des Preises sittenwidrig? (Erw. 4). Erfordern die guten Sitten, dass ein Rücktrittsrecht vereinbart werde? (Erw. 5).