Regeste
Als "Bestattungsort", bis zu dem gemäss Art. 14 Abs. 1 UVG die notwendigen Leichentransportkosten von der Unfallversicherung vergütet werden, gilt das Grab bzw. das Krematorium und nicht der Ort, an welchem die Trauerfeier beginnt.
Die Kosten für den Transport des Leichnams während des Begräbnisses gehören daher nicht zu den Bestattungskosten, welche gemäss Art. 14 Abs. 2 UVG bloss im mehrfachen Betrag des versicherten Tagesverdienstes übernommen werden.