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Regeste

Art. 148, 18 Abs. 2 StGB.
Die Bereicherungsabsicht muss nicht ausschliessliches Motiv sein; es genügt, dass sie mitbestimmend ist.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 148, 18 Abs. 2 StGB