Regeste
Art. 84 AHVG; Art. 21 Abs. 1 und Art. 35 VwVG ; Art. 32 Abs. 3 OG: Rechtsmittelbelehrung in Verfügungen, die an einen im Ausland wohnhaften Versicherten gerichtet sind; Übergabe einer Beschwerdeschrift an eine ausländische Poststelle.
Um sich gegenüber einem im Ausland wohnhaften Versicherten auf die in Art. 21 Abs. 1 VwVG enthaltene Regel berufen zu können, wonach eine Beschwerdeschrift der schweizerischen Post zu übergeben ist, muss die Verwaltung diese Gesetzesbestimmung in der Rechtsmittelbelehrung wörtlich wiedergeben.