Regeste
Anfechtung einer Schuldanerkennung wegen Drohung ( Art. 29 und 30 OR ).
1. Rückweisung der Streitsache gemäss Art. 52 OG, weil das angefochtene Urteil widersprüchliche Feststellungen über das Ergebnis der Beweisführung enthält (Art. 51 Abs. 1 lit. c OG).
2. Art. 30 Abs. 2 OR, Drohung mit einem Prozess (E. 4).