Regeste
Art. 16 Abs. 2 SVG, Art. 4 Abs. 2 und Art. 4a Abs. 1 lit. a VRV , Art. 31 Abs. 2 VZV; Führerausweisentzug, Abgrenzung des leichten vom mittelschweren Fall.
Wer innerorts in einer leichten Kurve eine mit Schneematsch bedeckte Strasse mit 50 km/h befährt, den trifft mindestens ein mittelschweres Verschulden (E. 2b). Bei diesem Verschulden ist die Annahme eines leichten Falles im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 SVG selbst dann ausgeschlossen, wenn ein langjähriger unbescholtener automobilistischer Leumund mitzubeurteilen ist (E. 2c; Bestätigung der Rechtsprechung).