Regeste
Vaterschaftsklage. Klagefrist, Art. 308 ZGB.
1. Wann genügt zur Fristwahrung die Anrufung des Friedensrichters?
2. Unrichtige Schreibung des Namens des Beklagten: Berichtigung gemäss kantonalem Prozessrecht ohne Schaden für die Fristwahrung.