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Regeste

Art. 28 ZGB; Kunstfreiheit als Rechtfertigungsgrund für eine Persönlichkeitsverletzung?
Ist nicht bewiesen, dass eine persönlichkeitsverletzende Darstellung in einem Buch der Wahrheit entspricht, so kann der Autor zur Rechtfertigung der Persönlichkeitsverletzung nicht geltend machen, er habe die Wirklichkeit mit künstlerischen Mitteln darstellen wollen.
Die in einem Buch veröffentlichte fiktive Geschichte ist so zu gestalten, dass der durchschnittliche Leser ehrverletzende Äusserungen nicht auf eine tatsächlich lebende Person bezieht.

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Referenzen

Artikel: Art. 28 ZGB