Eurospider Suche: aza://07-06-2006-6S-467-2005
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77 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://07-06-2006-6S-467-2005
  1. 114 IV 103
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    31. Urteil des Kassationshofes vom 14. Dezember 1988 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 129 StGB. Gefährdung des Lebens mit Todesfolge. Gewissenlosigkeit. Eine Handlung ist dann im Sinne von Art. 129 StGB gewissenlos, wenn sie angesichts des Tatmittels und des Tatmotivs unter Berücksichtigung der Tatsituation, zu der auch der Zustand ...
  2. 91 IV 193
    Relevanz
    50. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. September 1965 i.S. Mentha gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 122 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; lebensgefährliche Körperverletzung; Begriff (Erw. 2), Vorsatz (Erw. 3), unechte Gesetzeskonkurrenz mit Art. 129 StGB (Erw. 4).
  3. 124 IV 53
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    9. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 27 janvier 1998 dans la cause V. contre Ministère public du canton de Vaud (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 122 StGB und Art. 129 StGB; Abgrenzung zwischen schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens. Eine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist nur gegeben, wenn die Verletzung, die das Opfer erlitten hat, zur Lebensgef...
  4. 148 IV 89
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern (Beschwerde in Strafsachen) 6B_1397/2019 vom 12. Januar 2022
    Regeste [D, F, I] Art. 391 Abs. 2 StPO; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulante...
  5. 117 IV 427
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    73. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. November 1991 i.S. I. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB; In-Lebensgefahr-Bringen des Opfers. Bei der Auslegung des Qualifikationsgrundes ist entscheidend, ob aufgrund der Tatumstände und des tatsächlichen Verhaltens des Täters die konkrete Gefahr einer tödlichen Verletzung des Opfers se...
  6. 114 IV 8
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    3. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. Januar 1988 i.S. S. und J. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB; Lebensgefahr des Opfers. Wird das Opfer in einer Art und Weise mit einer Waffe bedroht, die geeignet ist, lebensgefährliche Verletzungen zu bewirken, und steht einer unmittelbaren Verwirklichung der Drohung objektiv nichts im Wege...
  7. 111 IV 127
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    33. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. November 1985 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB. Lebensgefahr des Opfers. Raub unter Einsatz scharf geladener Schusswaffen (Bestätigung der Rechtsprechung).
  8. 112 IV 14
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. Januar 1986 i.S. Sch. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB. Raub unter Drohung mit scharf geladener Schusswaffe. Eine konkrete Lebensgefahr für das Opfer ist auch dann zu bejahen, wenn die Waffe gesichert und nicht durchgeladen ist (Präzisierung der Rechtsprechung).
  9. 112 IV 16
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    6. Urteil des Kassationshofes vom 13. März 1986 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen St. und G. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB. Raub unter Drohung mit scharf geladener Schusswaffe. Eine konkrete Lebensgefahr für das Opfer ist auch dann zu bejahen, wenn ein Trommelrevolver so geladen ist, dass der Abzugshebel bis zur Schussabgabe mehrmals betätigt werden mu...
  10. 109 IV 106
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 26. Mai 1983 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen K. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Rev. Art. 139 Ziff. 3 StGB, Lebensgefahr des Opfers. Wer auf kurze Distanz eine scharf geladene (wenn auch gesicherte oder nicht durchgeladene) Waffe auf das Opfer richtet, schafft eine konkrete Lebensgefahr im Sinne des neuen Gesetzestextes.

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