Regeste
Art. 2 Abs. 2 BVG und Art. 1 Abs. 2 BVV 2: Befreiung vom Versicherungsobligatorium. Der vom Versicherten für den Fall des Ausscheidens aus der Vorsorgeeinrichtung vertraglich erklärte Verzicht auf die Arbeitgeberbeiträge darf nicht einem Gesuch um Befreiung vom Versicherungsobligatorium im Sinne von Art. 1 Abs. 2 BVV 2 gleichgestellt werden.
Art. 49 Abs. 2 BVG: Weitergehende Vorsorge. Auslegung der Reglementsbestimmung einer Vorsorgeeinrichtung, wonach der Anschluss bedingt, dass die Person dauernd in der Schweiz tätig und im Ausland nicht genügend versichert ist.
Art. 331 Abs. 3 OR: Pflichten des Arbeitgebers im Bereich der Personalvorsorge. Dieser Bestimmung kommt zwingender Charakter zu.