Eurospider Suche: aza://07-01-2008-5A_549-2007
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160 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://07-01-2008-5A_549-2007
  1. 147 III 265
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_311/2019 vom 11. November 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 276, 276a, 285 und 286a ZGB; Berechnung des Kindesunterhaltes; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung. Grundsätze des Kindesunterhaltes (E. 5). Das Kind hat Anspruch auf gebührenden Unterhalt (E. 5.1 und 5.2). Dieser umfa...
  2. 85 III 67
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Entscheid vom 15. Juni 1959 i.S. Ammann.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Gesundheitspflege als Element des Notbedarfs. Zu berücksichtigen ist auch ein während der Lohnpfändungsdauer entstehender ausserordentlicher Bedarf (z.B. Zahnbehandlung).
  3. 86 III 10
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 8. Januar 1960 i.S. Totag.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). Berechnung des Notbedarfs. Bedeutung der von einer kantonalen Behörde aufgestellten Richtlinien.
  4. 104 III 38
    Relevanz
    12. Entscheid vom 24. Mai 1978 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). 1. Bedeutung einer unpfändbaren Rente. Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, darf so weit gepfändet werden, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt (E. ...
  5. 88 III 53
    Relevanz
    10. Entscheld vom 28. Mai 1962 i.S. von Euw.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, pfändbare Quote, Art. 93 SchKG. Eine Suva-Unfallrente ist, obwohl selber unpfändbar, zum Verdienst des Schuldners hinzuzurechnen mit der Folge, dass der Verdienst soweit pfändbar ist, als er den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Not...
  6. 97 III 16
    Relevanz
    5. Entscheid vom 14. Januar 1971 i.S. Räber.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbare Rente und Lohnpfändung (Art. 92 und 93 SchKG). Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, ist so weit pfändbar, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt. Das gilt auch für den ...
  7. 109 III 52
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    14. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Oktober 1983 i.S. J. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Berechnung des Notbedarfs.
  8. 129 III 242
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    40. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. B. (Beschwerde) 7B.226/2002 vom 18. Februar 2003
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 SchKG); Jahresfranchise für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Bei der Ermittlung des Existenzminimums sind die unter die Jahresfranchise fallenden und vom Schuldner tatsächlich zu bezahlenden Gesundheitskosten in ...
  9. 107 III 75
    Relevanz
    18. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. Juli 1981 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche bei bestehenden Lohnzessionen. Verhältnis der Ansprüche der Alimentengläubiger zum Notbedarf des Schuldners (E. 1 und 2) und zu den Ansprüchen der Lohnzessionare (E. 2).
  10. 92 III 6
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Entscheid vom 30. März 1966 i.S. Glauser.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Die Pfändung einer Forderung des Schuldners für persönliche Arbeit, die er im Lauf der letzten Jahre geleistet hat, untersteht dem Art. 93 SchKG. Eine solche Forderung ist nur insoweit unpfändbar, als der Schuldner wegen sei...

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