141 III 489
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 241, 335 und 342 ZPO; Klage und Widerklage auf Leistung Zug um Zug, Rechtsschutzinteresse, Klageanerkennung.
Die Gutheissung einer Klage auf Zahlung eines vertraglichen Entgelts, Zug um Zug gegen Übertragung von Aktien, führt nicht dazu, dass das Rechtsschutzinteresse an der Beurteilung einer Widerklage dahinfallen würde, mit der die Übertragung der Aktien, Zug um Zug gegen Bezahlung des Entgelts, verlangt wird (E. 9.2).
Prozessuale Voraussetzungen einer Klageanerkennung nach Art. 241 ZPO (E. 9.3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 241, 335 und 342 ZPO, Art. 241 ZPO