Regeste
Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG. Verwechselbarkeit von Marken.
Erscheinungsformen der Verwechslungsgefahr (E. 1).
Erweiterter Schutzumfang starker und bekannter Marken (E. 2).
Erhöhte Verwechslungsgefahr bei Marken für identische Kategorien von Massenartikeln (E. 3).
Massgebende Gesichtspunkte für den Zeichenvergleich bei Marken, die vor allem in gemeinfreien Bestandteilen übereinstimmen (E. 5).