Regeste
Art. 8 AHVG und Art. 22, Art. 23, Art. 24, Art. 25 AHVV .
- Die Gewährung einer ordentlichen Nachlassstundung und die Genehmigung des ordentlichen Nachlassvertrages erlauben nicht den Übergang von der ordentlichen zur ausserordentlichen Beitragsfestsetzung (Erw. 4a).
- Wenn die Zwischenveranlagung auf einem der in Art. 25 Abs. 1 AHVV genannten Gründe fusst, ist sie für die Beitragsbemessung von Bedeutung; andernfalls kann sie für die steuerlichen, nicht aber für die versicherungsrechtlichen Belange bedeutsam sein (Erw. 4b).