Regeste
Der bundesverfassungsrechtliche Anspruch auf Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts erstreckt sich - trotz gegenüber der bisherigen Bundesverfassung geänderter Terminologie ("Grundschulunterricht" statt "Primarunterricht") - grundsätzlich nicht auch auf den Unterricht an (staatlichen) Untergymnasien, wiewohl dieser noch in die obligatorische Schulzeit fällt; keine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Kantone, die notwendigen Transportkosten für den Besuch des Untergymnasiums (vollständig) zu übernehmen (E. 3).