Regeste
Ob eine öffentliche Bekanntmachung (in casu einer Steigerung) ausser in den Amtsblättern (Art. 35 Abs. 1 SchKG) noch in weitern (ev. Fach-) Blättern erfolgen soll, ist Ermessensfrage (Abs. 2); daher in dieser Beziehung nur Beschwerde an die kantonalen Aufsichtsbehörden, nicht aber an das Bundesgericht gegeben (Art. 17/18, 19 SchKG).