Regeste
Einspruch gegen Liegenschaftskauf.
Der Tatbestand des Art. 19 Abs. 1 lit. c EGG ist gegeben (Erw. 1). Wichtige Gründe in der Person des Verkäufers rechtfertigen es jedoch, das landwirtschaftliche Gewerbe aufzuheben (Erw. 2).
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Artikel: Art. 19 Abs. 1 lit. c EGG